Nach den Bestimmungen der TIN ( Touristische Informationsnorm ) wurden für Varel mit dem Nordseebad Dangast 3 verschiedene Saisonzeiten ( A bis C ) eingerichtet. Die nachstehenden Preise gelten pro Übernachtung unabhängig von der Personenzahl. Für Belegungen mit 3 bis 4 Personen wird jedoch für die 3. und 4. Person jeweils ein Zuschlag von 7,50 EUR pro Übernachtung berechnet. Dies gilt jedoch erst ab 13 Jahre. Für Kinder unter 13 Jahre wird dieser Zuschlag nicht berechnet. Kosten für Strom, Wasser, Heizung sowie die Endreinigung sind im Mietpreis bereits enthalten. (siehe Preis für die erste Übernachtung)
Zeiten / aktuelle Preise für die erste Übernachtung, für jede weitere Übernachtung
B 15.03.24 bis 15.06.24 100,-- EUR 60,-- EUR ( Zwischensaison )
C 15.06.24 bis 15.09.24 105,-- EUR 65,-- EUR ( Hauptsaison )
B 15.09.24 bis 15.11.24 100,-- EUR 60,-- EUR ( Zwischensaison )
A 15.11.24 bis 21.12.24 95,-- EUR 55,-- EUR ( Vor- und Nachsaison )
B 21.12.24 bis 04.01.25 100,-- EUR 60,-- EUR ( Zwischensaison )
Zuschläge für Bettwäsche 10,-- EUR ( pro Person bei Bedarf )
Alternativ kann auch
die eigene Bettwäsche
mitgebracht werden.
Der vom Tourismus-Service des Nordseebades Dangast erhobene Gaestebeitrag wird zusammen mit der Miete gezahlt.
Die Beträge werden entsprechend weitergeleitet und die
"Nordsee-Service-Card" wird
vorab von den Vermietern ausgestellt. Die "Nordsee-Service-Card" ist
auch in weiteren Orten an der Nordsee gültig. Gerne koennen Sie Ihr
KFZ-Kennzeichen angeben, um als Inhaber der
"Nordsee-Service-Card" in Dangast
das digitale schrankenlose Parksystem
"Peter Park" mit KFZ-Kennzeichen-Erkennung zu nutzen zwecks kostenlosem
Parken an einigen Stellen
im Ort.
Die Gästebeiträge des
Tourismus-Service des Nordseebades Dangast
betragen derzeit:
in der Hauptsaison
01.05. bis
15.09.
je Übernachtung je Erwachsener
3,00 EUR
je Übernachtung je Kind ( 6-15 Jahre ) 1,50 EUR
in den übrigen Zeiten
01.01. bis 30.04.
16.09. bis 31.12.
je Übernachtung je Erwachsener
1,50 EUR
je Übernachtung je Kind ( 6-15 Jahre ) 0,75 EUR
Bei Schwerbehinderung ab 70% werden
die Gästebeiträge um 50% ermäßigt. Bei Schwerbehinderung ab 100% sowie für
die Begleitperson
werden keine Gästebeiträge erhoben.